Leistungswertkriterien kontra Einstellungsquoten in großstädtischen Zentren.




Leistungswertkriterien in der Anheuerung von Minoritäten sind in unserem Gedankengut viel tiefer verankert als Einstellungsquoten. Das rührt daher, weil Leistungswert kein konkreter, eher ein ausweichender Begriff ist, wenn nicht sogar ein mystischer und irreführender, da er eine behindernde Rolle gegenüber Einstellungsquoten spielt.

Entgegen der allgemeinen Auffaßung, besteht eigentlich kein logischer Widerspruch zwischen der Anwendung von Leistungswertkriterien und der von Einstellungsquoten für Minderheitsgruppen. Anderer Meinung zu sein, könnte zu dem Verdacht führen, man vertrete die Überzeugung, daß es in den Minoritätsgruppen von Natur aus mehr Unfähige gäbe als im Hauptstrom der Beschäftigten. Daher die Folgerung: durch Einstellungsquoten könnten mehr Unfähige auf dem Arbeitsmarkt eingestellt werden. Im großen ganzen beruht eine solche Voraussetzung offensichtlich auf keiner beweisbaren Grundlage und entstammt größtenteils von anmaßenden oder vorurteiligen Gesichtspunkten, da keinerlei Beweise auch nur im geringsten vorliegen, daß eine Volksgruppe in einem großstädtischen Zentrum über mehr unfähige Mitglieder verfügt als andere. Schon allein aus diesem Grund müßte es klar ersichtlich sein, daß das verallgemeinerte Argument, Leistungswertkriterien würden die Einführung von Einstellungsquoten für Minoritäten behindern, nicht annehmbar ist; obwohl wir immerfort hören und lesen, daß Leistungskriterien ein Einstellungsquoten-System erübrige.

Anders als bei Leistungswertkriterien,ist eine Einstellungsquote , die auf einer Bevölkerungsmischung mit einer vorhandenen Masse von Arbeitsbewerbern basiert ist, verhältnismäßig leicht zu verstehen und kann prompt analysiert werden. In dieser Hinsicht bieten Einstellungsquoten keinen Unterschlupf für komplizierte oder verborgene Verhandlungsbestimmungen. Derartige Bestimmungen mit vorgeplantem Endzweck und Auswertung sind historisch im Zusammenhang mit Leistungskriterien zu verstehen.

In einer wahren Demokratie, in der eine große Anzahl von verschiedenen Arbeitsbewerbern für den Arbeitsmarkt zur Vefügung steht, müßte das Ergebnis in der Anwendung eines vorurteilfreien Leistungswertkriteriums zur Arbeitseinstellung ebenso gleichförmig und beständig sein, wie das auf die Bevölkerung basierte Ergebnis der Einstellungsquoten. Stimmen die Ergebnisse aber nicht gleichförmig überein, dann müßte diesem Problem bis auf den Kern der Sache nachgegangen werden. Historisch, wenn man Maßstände in der Einstellungspolitik vermutete, deutete man die Aufmerksamkeit auf den Entwurfsplan der Leistungskriterien und die dazugehörende Auswertung. Jedoch waren die Mißbräuche der Leistungswertkriterien niemals nur auf ein oder zwei Gesichtspunkte seines Entwurfplans oder seiner Auswertung eingeschränkt. Einzig und allein ein Leistungskriterium anzuwenden neigt zu Mißständen, sogar dann, wenn es fehlerfrei in seinem Entwurf und seiner Auswertung ist. Der Bestand einer wahren Demokratie ist erforderlich, um sicherzustellen, daß das System der Leistungswertkriterien sich uneingeschränkt auswirkt und dieselben Resultate erbringt wie das Einstellungskriterien-System. Für die Gesellschaften, die anfangs undemokratisch waren, sich aber als eine vollständige Demokratie entfalten, wie die unsere, die alleinige Anwendung nur von Leistungskriterien, könnte sogar als ein Hindernis zur Entwicklung einer reifen Demokratie betrachtet werden. In der gegenwärtigen Zeit des Übergangs sollten wir Einstellungskriterien in Verbindung mit Leistungskriterien anwenden. Wenn wir einmal den Stand der vollständigen Demokratie erreicht haben, dann genügt allein die theoretische Anwendung der Leistungswertkriterien.

Woimmer sich in der Vergangenheit Mißstände in der Anwedung von Leistungswertkriterien abgespielt haben, eben da tritt die Notwendigkeit scharf hervor, ein System der Einstellungsquoten für Minoritäten einzuführen. Und dazu noch ein wesentlicher Punkt: die Abwesenheit von Einstellungsquoten entmutigt Minderheitsgruppen sich an Arbeitsplätzen zu bewerben, die wegen mißbräuchlicher Leistungskriterien bekannt geworden sind.

Anstatt, wegen Mißverstädnisse und deren Ausswirkungen, Einstellungsquoten für Minoritäten preiszugeben, dann wäre es jedenfalls viel bedachtsamer und klüger, sie als ein Instrument anzuwenden, um die Richtigkeit der wissenschaftlichen Gütigkeit der Leistungskriterien zu bestätigen; oder was noch wichtiger ist, sie für ihren Beitrag auf unsere Übergangsphase zu einer wahren Demokratie zu huldigen, wo das auf Gleichberechtigung beruhende Einstellungsverfahren dann bereits vorzufinden sein wird?

 

 

 

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